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Unterstützung vor dem IStGHG

Unterzeichnen Sie die weltweite Petition der ICEJ
David Parsons
ein großer Menschenauflauf auf einer Straße. Viele von Ihnen schwenken eine Israel Fahne

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag nimmt in internationalen Angelegenheiten eine wichtige Rolle ein. Er soll fair und unabhängig sicherstellen, dass Kriegsverbrechen, Völkermorde und andere Gräueltaten, die „das Gewissen der Menschheit erschüttern“, nicht ungestraft bleiben. Vor Kurzem ist der IStGH jedoch von diesem Auftrag abgewichen, als er offizielle Ermittlungen gegen Israel aufgenommen hat – wegen angeblicher Kriegsverbrechen während und seit des Raketen-Kriegs 2014 mit der Hamas im Gazastreifen sowie wegen Israels Bau und Erhalt jüdischer Ortschaften im Westjordanland (Judäa und Samaria) und in Ost-Jerusalem.

Direkt zur Petition: israelpetition.icej.de

Unrechtmäßige Ermittlungen gegen Israel

Dies war eine im höchsten Maße politische Entscheidung, die auf fadenscheinigen Behauptungen gründet und eine unrechtmäßige Ausweitung der Gerichtsbarkeit des IStGH zur Folge hat. Die Ermittlungen wurden von einer übereifrigen Chefanklägerin, Fatou Bensouda, eingeleitet. Sie zeigte ihre Voreingenommenheit gegenüber dem jüdischen Staat, als sie sich in den letzten Jahren mit der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) hinter verschlossenen Türen ausgiebig über diese Angelegenheit beriet.

Die PA wiederum versucht, den Gerichtshof zu benutzen, um Israel das Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen und den rechtmäßigen Anspruch des jüdischen Volkes, in Frieden und Sicherheit in seinem uralten Heimatland zu leben, als Straftat darzustellen. Jeder, der Wert auf Fairness und Gerechtigkeit in internationalen Angelegenheiten legt, sollte gegen das Gerichtsverfahren Stellung beziehen. Insbesondere Christen sind historisch und moralisch dazu verpflichtet, solchen diskriminierenden Handlungen gegenüber Israel entgegenzutreten.

Darstellung der Rechtslage

Der IStGH ist ein ‚letztinstanzliches Gericht‘, das Gerichtsbarkeit nur über solche Rechtsfälle ausüben kann, die ihm ausdrücklich vom Rom-Statut, seinen Unterzeichnerstaaten oder dem UN-Sicherheitsrat übertragen wurden. Daher sind seine gegenwärtigen Ermittlungen gegen Israel aus verschiedenen Gründen unrechtmäßig und fehlerhaft:

  1. Israel ist kein Unterzeichnerstaat des Rom-Statuts, der rechtlichen Grundlage des IStGH, hat der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht zugestimmt und verfügt über ein eigenes, bewährtes und respektiertes Rechtssystem, um solche Verbrechen zu untersuchen und ggf. strafrechtlich zu verfolgen.
  2. Die Palästinenser stellen keinen souveränen Staat im Sinne des Rom-Statuts dar. Den Oslo-Abkommen zufolge haben sie keine Befugnis, Strafgerichtsbarkeit über Israelis im Westjordanland und im Gazastreifen auszuüben oder zu übertragen.
  3. Daher hat der Gerichtshof keine rechtliche Grundlage oder Befugnis, Ermittlungen gegen Israelis wegen Kriegsverbrechen in den ‚besetzten Gebieten‘ aufzunehmen oder gegen sie Anklage zu erheben. Diese Ansicht teilen zahlreiche westliche demokratische Staaten und internationale Rechtsexperten.
  4. IStGH-Chefanklägerin Frau Fatou Bensouda hat Voreingenommenheit gegenüber Israel gezeigt, als sie sich seit 2015 mit der PA ausgiebig und im Geheimen über diese Angelegenheit beraten hat. Diese Voreingenommenheit wird auch damit belegt, dass sie den Zeitraum der offiziellen Ermittlungen bis zum 13. Juni 2014 zurückdatiert – genau einen Tag nach der Entführung und Ermordung dreier israelischer Jugendlicher durch die islamistische Terrororganisation Hamas. Damit konzentriert sie sich bewusst auf Israels Reaktion auf ein abscheuliches Verbrechen, nicht aber auf das ursprüngliche, von Palästinensern begangene Verbrechen selbst.
  5. In den mit Israel unterzeichneten Oslo-Abkommen stimmten die Palästinenser ausdrücklich zu, dass sie keine Strafgerichtsbarkeit über Israelis im Westjordanland, im Gazastreifen und in Ost-Jerusalem haben. Demnach haben sie auch kein Recht, diese Gerichtsbarkeit einem anderen Gremium zu übertragen. Der IStGH selbst missachtet also die Oslo-Abkommen und untergräbt diese wichtige Quelle der Stabilität für die Region.
  6. Damit verletzt der IStGH seine Unparteilichkeit und schadet seinem Ansehen. Gleichzeitig schwächt er die Aussichten auf Frieden in der Region, indem er sich unrechtmäßig in einen bilateralen politischen Streit zugunsten der Palästinenser einmischt – zu einem Zeitpunkt, an dem Israel historische Fortschritte in Richtung Frieden und Normalität mit mehreren arabischen Nationen gemacht hat.

Helfen Sie, diese rechtswidrigen und ungerechten Ermittlungen gegen Israel aufzuhalten, indem Sie unsere Petition an den IStGH unterzeichnen.

Petition unterzeichnen: www.israelpetition.icej.de

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