„Jüdische Siedlungen“ im Westjordanland werden von Politikern und in Medien gerne als Friedenshindernis und völkerrechtswidrig bezeichnet. Eine Analyse.
Juden unerwünscht
Siedlungen schaffen Fakten, lautet ein weit verbreiteter Vorwurf – die Anwesenheit jüdischer Zivilisten würde Grenzen verschieben und dadurch einen späteren palästinensischen Staat kleiner machen. Anders ausgedrückt: In einem palästinensischen Staat sollen keine Juden leben dürfen. Aber es gibt kein Völkerrecht, das die zivile Präsenz von Juden irgendwo auf dieser Welt verbietet.
Dennoch soll der palästinensische Staat also „judenrein“ sein. Dazu gibt es tatsächlich ein Pilotprojekt: Den Gazastreifen, den Israel 2005 geräumt hat. Die jüdische Zivilbevölkerung wurde gegen ihren Willen von Israel weggebracht. DAS war völkerrechtswidrig, denn das Völkerrecht verbietet, Zivilbevölkerung gewaltsam von ihrem Wohnort wegzuschaffen. Warum hat Israel das trotzdem getan? Weil Juden unter der Herrschaft der Hamas im Gazastreifen nicht einen einzigen Tag überlebt hätten.
Araber in Israel
Im Westjordanland leben rund 14 Prozent Juden. Ist das ein Problem? Wenn das ein Problem sein sollte, müsste es ein noch größeres Problem sein, dass im Kernland Israel rund 20 Prozent Araber leben. Will man da nun einen Bevölkerungsaustausch initiieren? Nein, darüber redet niemand. Es wird als selbstverständlich hingenommen, dass Araber in Israel leben und die gleichen Rechte genießen wie jüdische Israelis. Aber eine kleine jüdische Präsenz im Westjordanland – das soll ein großes Friedenshindernis sein.
Ja, da gibt es auch illegale Siedlungen – wenn in Nacht- und Nebelaktionen mobile Bungalows irgendwo ungenehmigt aufgestellt werden. Solche sogenannten „Außenposten“ werden regelmäßig von Israel geräumt, besonders dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie auf palästinensischem Privatland errichtet wurden. Schließlich ist Israel ein Rechtsstaat. Fremde Immobilien in Beschlag zu nehmen und Häuser ohne Baugenehmigung aufzustellen, ist illegal, hat mit dem Völkerrecht aber nichts zu tun. Auch in Deutschland gibt es jede Menge Hausbesetzer, auch der deutsche Staat räumt besetzte Immobilien – oder auch nicht. Wenn eine Räumung so einfach wäre, hätten wir nicht so viele besetzte Häuser in Deutschland.
Terror ohne Siedler
Sind Siedler ein Friedenshindernis? Blicken wir zurück auf die Zeit vor 1967. Damals gab es keine einzige jüdische Siedlung, weder im Gazastreifen noch im Westjordanland. Gab es da Frieden? Weniger Terror? Nein!
Halten wir fest: Die Präsenz von Juden in irgendeinem Teil dieser Welt kann mit dem Völkerrecht nicht in Konflikt stehen. Wohl aber die Anwesenheit des israelischen Militärs. Doch ohne Militärpräsenz würden die Juden im Westjordanland nicht überleben – und deswegen ist auch die Militärpräsenz völkerrechtlich gerechtfertigt.
Militärpräsenz
Es gibt noch einen zweiten Grund, der die Militärpräsenz völkerrechtlich legitimiert: Die Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats fordert den Rückzug israelischer Streitkräfte aus den „besetzten Gebieten“. Im zweiten Abschnitt der Resolution steht jedoch die Forderung nach „Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und sein Recht innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhung und Akten der Gewalt in Frieden zu leben.“
Israel hat sich daran gehalten. Obwohl Israel durch den von arabischen Staaten erzwungenen Sechstagekrieg 1967 sein vorheriges Gebiet verdreifacht hatte, war es bereit zum Kurs „Land gegen Frieden“. Israels Angebot lautete: Friedensvertrag, Land zurück. Ägypten und Jordanien waren dazu bereit – die Palästinenser nicht. Sie haben der israelischen Bevölkerung nie ein freies Leben ohne Vernichtungsdrohungen und Gewaltakte ermöglicht oder den Staat Israel anerkannt. An dieser feindseligen Haltung hat sich bis heute nichts geändert.
Über die Gastautorin
Unsere Gastautorin Carmen Shamsianpur ist Islamwissenschaftlerin und Historikerin. Von ihr ist u. a. das Buch erschienen „Israel, mein Freund: Stimmen der Versöhnung aus der islamischen Welt“ (SCM-Verlag, 2016).


