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Vergangene Woche hatte Justizminister Yariv Levin die geplanten Reformen vorgestellt. Unter anderem soll die Befugnis des Obersten Gerichtshofs, Gesetze und Regierungsbeschlüsse aufzuheben, eingeschränkt werden.
Israels Oberster Gerichtshof hatte 1995, unter dem Vorsitz Aharon Baraks, geurteilt, dass die zwölf Grundgesetze des jüdischen Staates halbverfassungsrechtlichen Status hätten, und der Gerichtshof daher Gesetze, die nach Ermessen der Richter gegen die Grundgesetze verstoßen, aufheben könne. Eine solche Befugnis wird in dem Grundgesetz über die Justiz jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Seit 1995 haben Israels oberste Richter 22 Gesetze gekippt. Nach den Plänen Levins soll dafür künftig eine „besondere Mehrheit“ der 15 obersten Richter erforderlich sein. Noch ist unklar, was mit einer „besonderen“ Mehrheit gemeint ist. Außerdem soll eine „Außerkraftsetzungsklausel“ eingeführt werden, die es der Knesset ermöglicht, aufgehobene Gesetze mit einer Mehrheit von 61 der 120 Abgeordneten erneut zu verabschieden. Levin kritisierte, „richterlicher Aktivismus“ habe in den letzten Jahren das öffentliche Vertrauen in das Rechtssystem zerstört und es den Regierungen unmöglich gemacht, zu regieren. „Wir gehen an die Urne, wählen, und immer wieder entscheiden Leute für uns, die wir nicht gewählt haben“, sagte er. Levins Kritiker hingegen sehen in der „Außerkraftsetzungsklausel“ die Ausschaltung des Obersten Gerichts als Kontrollinstanz.
Eine weitere Reform betrifft den für die Auswahl der obersten Richter zuständigen Ausschuss. Bisher besteht er aus neun Mitgliedern: zwei Minister, zwei Knesset-Abgeordnete, zwei Anwälte sowie drei Richter. Für Entscheidungen ist eine Mehrheit von sieben Mitgliedern notwendig, was sowohl der Regierung als auch den Richtern ein Vetorecht ermöglicht und beide Seiten zwingt, einen Kompromiss zu erarbeiten. Künftig soll der Ausschuss auf elf Personen erweitert werden: drei Minister, zwei Abgeordnete der Regierungskoalition, zwei von der Regierung ernannte „öffentliche Vertreter“ sowie ein Vertreter der Opposition und drei Richter. Somit würde die amtierende Regierung über die notwendige Mehrheit von sieben Mitgliedern verfügen. Eine dritte Reform soll die Befugnisse der Rechtsberater von Regierung und Ministerien, wie die des Generalstaatsanwalts, einschränken. Deren Entscheidungen sollen künftig nicht mehr wie bisher bindend sein. Levin und andere Politiker haben in der Vergangenheit wiederholt beklagt, Rechtsberater würden oft die Fähigkeit eines Ministers, die von ihm gewünschte Politik zu verfolgen, behindern.
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