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Das ist passiert: Israelische Marineeinheiten stoppten vergangene Woche eine Flottille aus mehreren Dutzend Schiffen auf dem Weg in den Gazastreifen. Die Aktivisten wurden auf die Insel Kreta und teilweise nach Israel gebracht. Mehrere Staaten kritisierten Israels Vorgehen in internationalen Gewässern.
Das sollten Sie wissen: Solche Aktionen haben eine längere Geschichte: Seit der vielbeachteten ersten großen Flottille im Jahr 2010 („Gaza Freedom Flotilla“) hat es immer wieder ähnliche Versuche gegeben, die Seeblockade zu durchbrechen, insgesamt mehr als ein Dutzend unterschiedlicher Größe.
Organisiert werden diese Fahrten meist von internationalen Netzwerken wie der „Koalition der Freiheitsflottille“. Sie finanzieren sich durch Spendenkampagnen von Nichtregierungsorganisationen und politische Unterstützer. Die Strukturen sind bewusst international angelegt. Bei der ersten großen Flottille waren auch europäische Politiker an Bord, darunter damals amtierende Bundestagsabgeordnete wie Inge Höger und Annette Groth (Die Linke).
Völkerrechtlich entscheidend ist: Eine Seeblockade wird nicht erst an der Küste durchgesetzt. Staaten sind berechtigt, Schiffe bereits in internationalen Gewässern abzufangen, wenn diese erkennbar eine – wie in Israels Fall – legale Blockade durchbrechen wollen. Würde Israel das nicht tun, würde es die eigene Blockade faktisch aufgeben und damit Sicherheitsrisiken eingehen, wie etwa durch Waffenschmuggel nach Gaza.
Darum ist es wichtig: Keine der bisherigen Flottillen hatte auch nur annähernd relevante „humanitäre Hilfe“ für den Gazastreifen an Bord. Jeder der Aktivisten weiß außerdem, dass ihnen kein „Durchbrechen der Blockade“ gelingen wird. Das eigentliche Ziel ist, auf die angeblich „illegale“ Blockade hinzuweisen und Israels Ruf zu schädigen. Mit an Bord der Flottille vergangene Woche waren auch ein Spanier und ein Brasilianer mit mutmaßlichen Verbindungen zur Hamas, die von Israel für weitere Ermittlungen vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Ihre Regierungen reagierten ganz im Sinne der Aktivisten: Sie sprachen von „Verstößen gegen internationales Recht“ und meinten damit nicht den Versuch ihrer antisemitischen Staatsbürger, eine von den Vereinten Nationen bestätigte Seeblockade zu durchbrechen – sondern Israels Verhinderung einer Straftat. Sie warfen dem jüdischen Staat „illegale Festnahmen“ und „Entführung“ vor.
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